Feststellungsprüfung

Sie können auch ohne Besuch von Lehrveranstaltungen am Studienkolleg Sachsen eine Feststellungsprüfung (FSP)/Ergänzungsprüfung ablegen. Dieses externe Verfahren richtet sich nicht an Studienbewerber:innen, die einen Antrag auf Teilnahme an der Ausbildung am Studienkolleg stellen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Feststellungsprüfung (FSP)/Ergänzungsprüfung

Wenn Sie über eine indirekte Horschulzugangsberechtigung (HZB) verfügen, können Sie an unserem Studienkolleg die FSP (oder eine Ergänzungsprüfung nach einer bestandenen FSP) ablegen. Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen.

  • Sie verfügen über eine aktuelle bedingte Vorzulassung/Studienplatzvormerkung zum Fachstudium an einer sächsischen Universität oder Hochschule sowie einen Deutschnachweis auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
  • Sie haben das entsprechende Antragsformular an unser Studienkolleg geschickt und sind durch uns zur FSP/Ergänzungsprüfung zugelassen worden.
  • Sie haben die entsprechende Prüfungsgebühr bezahlt.
    Die Höhe der Prüfungsgebühr ist in der Hochschulgebühren- und Entgeltordnung der Universität Leipzig (Seite 19, Abschnitt 28/19, Punkt 3) geregelt und beträgt:

               - Feststellungsprüfung - 400,00 Euro

               - Ergänzungsprüfung - 75,00 Euro (pro Fach)

Vorzulassung für die erstmalige Teilnahme an einer FSP/Ergänzungsprüfung

Erstbewerber:innen für die FSP/Ergänzungsprüfung erhalten die bedingte Zulassung zum Fachstudium von der Stabsstelle Internationales der Universität Leipzig oder vom International Office einer sächsischen Universität. 

Wenden Sie sich mit allen Bewerbungsfragen nicht an das Studienkolleg Sachsen und auch nicht an die Servicestelle uni‑assist e.V., sondern direkt an die Mitarbeiter:innen der zuständigen Stabsstelle Internationales/des zuständigen International Office Ihrer Wunschhochschule.

Vorzulassung für die Wiederholung der FSP/Ergänzungsprüfung (nach Nichtbestehen dieser Prüfung)

Wiederholungsbewerber:innen für die FSP/Ergänzungsprüfung erhalten die aktualisierte Vorzulassung über die Institution, von der sie die ursprüngliche Vorzulassung/Studienplatzvormerkung erhalten haben, also über:

FSP Prüfungsperiode am Studienkolleg Sachsen im SoSe 2024

18.06. – 20.06.24 schriftliche FSP (Meldeschluss für Externe: 07.05.2024)

Bewerbungsfristen für die Beantragung einer Vorzulassung

Antragsformulare für Feststellungsprüfungen

Wenn Sie die Feststellungsprüfung zum ersten Mal ablegen, nutzen Sie bitte das Formular Erstprüfung:

Erstprüfung
PDF 656 KB

Wenn Sie die Feststellungsprüfung beim ersten Mal nicht bestanden haben, aber im gleichen Kurs wiederholen möchten, nutzen Sie bitte das Formular Wiederholungsprüfung:

Wiederholungsprüfung
PDF 656 KB

Wenn Sie die Feststellungsprüfung in einem Kurs bestanden haben, sich Ihr Studienwunsch aber geändert hat, nutzen Sie bitte das Formular Ergänzungsprüfung:

Ergänzungsprüfung
PDF 849 KB

Hinweise zur Antragstellung

Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung folgende Hinweise:

  • Füllen Sie das entsprechende Formular am PC aus.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es mit der Hand.
  • Fügen Sie Ihrem Antrag die Kopie Ihrer Vorzulassung zum Fachstudium an einer Universität bzw. Hochschule des Freistaates Sachsen hinzu.
  • Schicken das Formular mit der Post oder gescannt als Anhang einer E-Mail an das Studienkolleg Sachsen.
  • Das Antragsformular muss spätestens 6 Wochen vor den schriftlichen Prüfungen eingereicht werden. 

Informationen zu Feststellungsprüfungen

Die Feststellungsprüfung erfolgt kursbezogen. Den verschiedenen Kursen sind Prüfungsfächer zugeordnet, zu denen wir Ihnen folgende Informationen geben:

  • Stoffgebiete
  • Literatur
  • Beispiele für Prüfungsklausuren

 

Dokumente zur Prüfungsvorbereitung

 Ketevan Gentsch-Laliashvili

Ketevan Gentsch-Laliashvili

Sachbearbeiterin Studienangelegenheiten

Studienkolleg Sachsen
Lumumbastraße 4, Raum 2.36
04105 Leipzig

Telefon: +49 341 97-30252

Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang

Sie können auch ohne Besuch von Lehrveranstaltungen am Studienkolleg Sachsen die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) ablegen. Dieses externe Verfahren richtet sich nicht an Studienbewerber:innen, die einen Antrag auf Teilnahme an der Ausbildung am Studienkolleg stellen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Wenn Sie über eine direkte Horschulzugangsberechtigung (HZB) verfügen, können Sie an unserem Studienkolleg die DSH ablegen. Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen.

  • Sie verfügen über eine aktuelle bedingte Zulassung zum Fachstudium an einer sächsischen Universität oder Hochschule mit der Bedingung, dass Sie erst nach dem Bestehen und der Vorlage eines mindestens DSH-2 Zeugnises Ihr Fachstudium aufnehmen dürfen.
  • Sie haben das Antragsformular an unser Studienkolleg geschickt und sind durch uns zur DSH zugelassen worden.
  • Sie haben die entsprechende Prüfungsgebühr bezahlt.
    Die Höhe der Prüfungsgebühr beträgt 150 Euro und ist in der Hochschulgebühren- und Entgeltordnung der Universität Leipzig (Seite 19, Abschnitt 28/19, Punkt 1.2) geregelt.

Vorzulassung für die erstmalige Teilnahme an der DSH

Erstbewerber:innen für die DSH erhalten die bedingte Zulassung zum Fachstudium von der Stabsstelle Internationales der Universität Leipzig oder vom International Office einer sächsischen Universität. 

Wenden Sie sich mit allen Bewerbungsfragen nicht an das Studienkolleg Sachsen und auch nicht an die Servicestelle uni‑assist e.V., sondern direkt an die Mitarbeiter:innen der zuständigen Stabsstelle Internationales/des zuständigen International Office Ihrer Wunschhochschule.

Vorzulassung für die Wiederholung der DSH (nach Nichtbestehen dieser Prüfung)

Wiederholungsbewerber:innen für die DSH erhalten die aktualisierte bedingte Zulassung über die Institution, von der sie die ursprüngliche bedingte Zulassung erhalten haben, also über:

DSH Prüfungsperiode am Studienkolleg Sachsen im WiSe 2023/24

29.02.24 – 15.03.2024 (Meldeschluss für Externe: 31.01.2024)

Bewerbungsfristen für die Beantragung einer Vorzulassung

Antragsformular für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang

Beantragen Sie die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang mit diesem Formular:

ANTRAGSFORMULAR DEUTSCHE SPRACHPRÜFUNG FÜR DEN HOCHSCHULZUGANG
PDF 264 KB

Hinweise zur Antragstellung

Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung folgende Hinweise:

  • Füllen Sie das Formular am PC aus.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es mit der Hand.
  • Fügen Sie dem ausgefüllten Formular eine Kopie Ihrer bedingten Zulassung zum Fachstudium an einer sächsischen Universität oder Hochschule hinzu.
  • Schicken das Formular und die Vorzulassung mit der Post oder gescannt als Anhang einer E-Mail an das Studienkolleg Sachsen.
  • Das Antragsformular muss spätestens 4 Wochen vor den schriftlichen Prüfungen eingereicht werden. 

Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang

Mit diese Informationen wenden wir uns an Studienbewerber:innen, die nach externer Vorbereitung – also ohne Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Studienkolleg – die DSH ablegen wollen.

An dieser Prüfung können Sie nur teilnehmen, wenn Sie über eine gültige bedingte Zulassung zum Fachstudium an einer sächsischen Universität oder Hochschule verfügen. Diese werden in der Regel von einer Stabsstelle Internationales/einem International Office der jeweiligen Hochschule ausgestellt.

Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung gliedert sich in drei Teilprüfungen. Sie findet in der Regel vor der mündlichen Prüfung statt.

Informieren Sie sich zu den Inhalten der Prüfungsteile in unserem Dokument zur Prüfungsvorbereitung. Wir haben für Sie Beispieltexte und -aufgaben sowie Literaturhinweise zusammen getragen, mit deren Hilfe Sie sich optimal auf die Prüfung vorbereiten können.

 

Dokument zur Prüfungsvorbereitung

 Matthias Kretzschmar

Matthias Kretzschmar

Sachbearbeiter Studienangelegenheiten

Studienkolleg Sachsen
Lumumbastraße 4, Raum Zi. 2.36
04105 Leipzig

Telefon: +49 341 97-30257