Externe Verfahren
Feststellungsprüfung
Sie können auch ohne Besuch von Lehrveranstaltungen am Studienkolleg Sachsen eine Feststellungsprüfung (FSP)/Ergänzungsprüfung ablegen. Dieses externe Verfahren richtet sich nicht an Studienbewerber:innen, die einen Antrag auf Teilnahme an der Ausbildung am Studienkolleg stellen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Feststellungsprüfung (FSP)/Ergänzungsprüfung
Wenn Sie über eine indirekte Horschulzugangsberechtigung (HZB) verfügen, können Sie an unserem Studienkolleg die FSP (oder eine Ergänzungsprüfung nach einer bestandenen FSP) ablegen. Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen.
- Sie verfügen über eine aktuelle bedingte Vorzulassung/Studienplatzvormerkung zum Fachstudium an einer sächsischen Universität oder Hochschule sowie einen Deutschnachweis auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
- Sie haben das entsprechende Antragsformular an unser Studienkolleg geschickt und sind durch uns zur FSP/Ergänzungsprüfung zugelassen worden.
- Sie haben die entsprechende Prüfungsgebühr bezahlt.
Die Höhe der Prüfungsgebühr ist in der Hochschulgebühren- und Entgeltordnung der Universität Leipzig (Seite 19, Abschnitt 28/19, Punkt 3) geregelt und beträgt:
- Feststellungsprüfung - 400,00 Euro
- Ergänzungsprüfung - 75,00 Euro (pro Fach)
Vorzulassung für die erstmalige Teilnahme an einer FSP/Ergänzungsprüfung
Erstbewerber:innen für die FSP/Ergänzungsprüfung erhalten die bedingte Zulassung zum Fachstudium von der Stabsstelle Internationales der Universität Leipzig oder vom International Office einer sächsischen Universität.
Wenden Sie sich mit allen Bewerbungsfragen nicht an das Studienkolleg Sachsen und auch nicht an die Servicestelle uni‑assist e.V., sondern direkt an die Mitarbeiter:innen der zuständigen Stabsstelle Internationales/des zuständigen International Office Ihrer Wunschhochschule.
Vorzulassung für die Wiederholung der FSP/Ergänzungsprüfung (nach Nichtbestehen dieser Prüfung)
Wiederholungsbewerber:innen für die FSP/Ergänzungsprüfung erhalten die aktualisierte Vorzulassung über die Institution, von der sie die ursprüngliche Vorzulassung/Studienplatzvormerkung erhalten haben, also über:
Akzeptierte Deutschnachweise
Wenn Sie über eines der unten aufgeführten Deutschzertifikate verfügen, können Sie einen Antrag auf die Befreiung vom Deutschteil der FSP stellen. Bitte informieren Sie die zuständige Ansprechpartnerin, ob Sie das Antragsformular brauchen.
Ihre Deutschkenntnisse können Sie in Form folgender Deutschzertifikate nachweisen:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, Niveaustufe 2 (DSH-2)
- Test Deutsch als Fremdsprache, Niveaustufe 4 (TDN4 in allen Kategorien, der Ausgleich einer 3 durch eine 5 ist nicht möglich)
- Deutsches Sprachdiplom, Stufe II der Kultusministerkonferenz (DSD II)
- Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP)
- Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (ehemals „Kleines Deutsches Sprachdiplom“ und „Großes Deutsches Sprachdiplom“)
- Zeugnis über die Feststellungsprüfung (FSP)
- interDaF–Prüfung C1, Stufe 2
- Österreichisches Sprachdiplom Deutsch C2 (ÖSD C2)
- telc Deutsch C1 Hochschule
FSP Prüfungsperiode am Studienkolleg Sachsen im WiSe 2024/25
21.01. – 23.01.25 schriftliche FSP (Meldeschluss für Externe: 10.12.2024)
Bewerbungsfristen für die Beantragung einer Vorzulassung
- Universität Leipzig
- 15. Dezember für das folgende Sommersemester
- 15. Juni für das folgende Wintersemester
- Technische Universität Dresden und Technische Universität Chemnitz
- 15. Januar für das folgende Sommersemester
- 15. Juli für das folgende Wintersemester
- Technische Universität Bergakademie Freiberg
- 31. Oktober für das folgende Sommersemester
- 30. April für das folgende Wintersemester
Antragsformulare für Feststellungsprüfungen
Wenn Sie die Feststellungsprüfung zum ersten Mal ablegen, nutzen Sie bitte das Formular Erstprüfung:
Wenn Sie die Feststellungsprüfung beim ersten Mal nicht bestanden haben, aber im gleichen Kurs wiederholen möchten, nutzen Sie bitte das Formular Wiederholungsprüfung:
Wenn Sie die Feststellungsprüfung in einem Kurs bestanden haben, sich Ihr Studienwunsch aber geändert hat, nutzen Sie bitte das Formular Ergänzungsprüfung:
Hinweise zur Antragstellung
Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung folgende Hinweise:
- Füllen Sie das entsprechende Formular am PC aus.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es mit der Hand.
- Fügen Sie Ihrem Antrag die Kopie Ihrer Vorzulassung zum Fachstudium an einer Universität bzw. Hochschule des Freistaates Sachsen hinzu.
- Schicken das Formular mit der Post oder gescannt als Anhang einer E-Mail an das Studienkolleg Sachsen.
- Das Antragsformular muss spätestens 6 Wochen vor den schriftlichen Prüfungen eingereicht werden.
Informationen zu Feststellungsprüfungen
Die Feststellungsprüfung erfolgt kursbezogen. Den verschiedenen Kursen sind Prüfungsfächer zugeordnet, zu denen wir Ihnen folgende Informationen geben:
- Stoffgebiete
- Literatur
- Beispiele für Prüfungsklausuren
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang
Sie können auch ohne Besuch von Lehrveranstaltungen am Studienkolleg Sachsen die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) ablegen. Dieses externe Verfahren richtet sich nicht an Studienbewerber:innen, die einen Antrag auf Teilnahme an der Ausbildung am Studienkolleg stellen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Wenn Sie über eine direkte Horschulzugangsberechtigung (HZB) verfügen, können Sie an unserem Studienkolleg die DSH ablegen. Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen.
- Sie verfügen über eine aktuelle bedingte Zulassung zum Fachstudium an einer sächsischen Universität oder Hochschule mit der Bedingung, dass Sie erst nach dem Bestehen und der Vorlage eines mindestens DSH-2 Zeugnises Ihr Fachstudium aufnehmen dürfen.
- Sie haben das Antragsformular an unser Studienkolleg geschickt und sind durch uns zur DSH zugelassen worden.
- Sie haben die entsprechende Prüfungsgebühr bezahlt.
Die Höhe der Prüfungsgebühr beträgt 150 Euro und ist in der Hochschulgebühren- und Entgeltordnung der Universität Leipzig (Seite 19, Abschnitt 28/19, Punkt 1.2) geregelt.
Vorzulassung für die erstmalige Teilnahme an der DSH
Erstbewerber:innen für die DSH erhalten die bedingte Zulassung zum Fachstudium von der Stabsstelle Internationales der Universität Leipzig oder vom International Office einer sächsischen Universität.
Wenden Sie sich mit allen Bewerbungsfragen nicht an das Studienkolleg Sachsen und auch nicht an die Servicestelle uni‑assist e.V., sondern direkt an die Mitarbeiter:innen der zuständigen Stabsstelle Internationales/des zuständigen International Office Ihrer Wunschhochschule.
Vorzulassung für die Wiederholung der DSH (nach Nichtbestehen dieser Prüfung)
Wiederholungsbewerber:innen für die DSH erhalten die aktualisierte bedingte Zulassung über die Institution, von der sie die ursprüngliche bedingte Zulassung erhalten haben, also über:
DSH Prüfungsperiode am Studienkolleg Sachsen im WiSe 2023/24
02.09.24 – 19.09.2024 (Meldeschluss für Externe: 31.07.2024)
Bewerbungsfristen für die Beantragung einer Vorzulassung
- Universität Leipzig
- 15. Dezember für das folgende Sommersemester
- 15. Juni für das folgende Wintersemester
- Technische Universität Dresden und Technische Universität Chemnitz
- 15. Januar für das folgende Sommersemester
- 15. Juli für das folgende Wintersemester
- Technische Universität Bergakademie Freiberg
- 31. Oktober für das folgende Sommersemester
- 30. April für das folgende Wintersemester
Antragsformular für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang
Beantragen Sie die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang mit diesem Formular:
ANTRAGSFORMULAR DEUTSCHE SPRACHPRÜFUNG FÜR DEN HOCHSCHULZUGANG
Hinweise zur Antragstellung
Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung folgende Hinweise:
- Füllen Sie das Formular am PC aus.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es mit der Hand.
- Fügen Sie dem ausgefüllten Formular eine Kopie Ihrer bedingten Zulassung zum Fachstudium an einer sächsischen Universität oder Hochschule hinzu.
- Schicken das Formular und die Vorzulassung mit der Post oder gescannt als Anhang einer E-Mail an das Studienkolleg Sachsen.
- Das Antragsformular muss spätestens 4 Wochen vor den schriftlichen Prüfungen eingereicht werden.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang
Mit diese Informationen wenden wir uns an Studienbewerber:innen, die nach externer Vorbereitung – also ohne Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Studienkolleg – die DSH ablegen wollen.
An dieser Prüfung können Sie nur teilnehmen, wenn Sie über eine gültige bedingte Zulassung zum Fachstudium an einer sächsischen Universität oder Hochschule verfügen. Diese werden in der Regel von einer Stabsstelle Internationales/einem International Office der jeweiligen Hochschule ausgestellt.
Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung gliedert sich in drei Teilprüfungen. Sie findet in der Regel vor der mündlichen Prüfung statt.
Informieren Sie sich zu den Inhalten der Prüfungsteile in unserem Dokument zur Prüfungsvorbereitung. Wir haben für Sie Beispieltexte und -aufgaben sowie Literaturhinweise zusammen getragen, mit deren Hilfe Sie sich optimal auf die Prüfung vorbereiten können.