Am Studienkolleg Sachsen können Sie erst studieren, wenn Sie über Sprachkenntnisse Deutsch auf dem Niveau B1 und über eine bedingte Vorzulassung zum Fachstudium verfügen. Wir geben Ihnen einen detaillierten Überblick zu den Voraussetzungen.
Voraussetzungen für Ihre Aufnahme am Studienkolleg
Um in das Studienkolleg Sachsen aufgenommen zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sprachkenntnisse Deutsch auf dem Niveau B1
Alle Bewerber:innen müssen Sprachkenntnisse Deutsch auf dem Niveau B1 nach dem "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen" nachweisen. Dieses Niveau erreichen Sie nach etwa 500 Unterrichtsstunden. Wenn Sie nicht über diese Sprachkenntnisse verfügen, können Sie einen Sprachkurs, z. B. bei interDaF e. V. am Herder-Institut der Universität Leipzig, belegen und das Niveau B1 erlangen.
- Bedingte Vorzulassung zum Fachstudium durch eine Universität oder wissenschaftliche Hochschule des Freistaates Sachsen
Alle Bewerber:innen müssen eine bedingte Vorzulassung zum Fachstudium besitzen. Diese Vorzulassung gilt für ein Fachstudium an einer Universität im Freistaat Sachsen. Der Verfahrensweg zur Beantragung der Vorzulassung unterscheidet sich für Bewerber:innen im ersten Bewerbungsverfahren und Bewerber:innen, die den Aufnahmetest wiederholen müssen.
Erste Bewerbung
Bewerben Sie sich das erste Mal an einer sächsischen Hochschule für ein Fachstudium, beantragen Sie die Vorzulassung bei der Servicestelle von uni-assist e. V. Bitte wenden Sie sich nicht an das Studienkolleg Sachsen und auch nicht an ein Akademisches Auslandsamt einer sächsischen Universität.
Vorzulassung bei Uni-Assist beantragen
Wiederholte Bewerbung
Bewerben Sie sich zum wiederholten Mal an einer sächsischen Hochschule für ein Fachstudium, erhalten Sie die Vorzulassungvon der Institution, von der Sie die ursprüngliche Vorzulassung erhalten haben. Das kann beispielsweise eine der folgenden Einrichtungen sein:
- Stabstelle Internationales der Universität Leipzig
- International Office der Technischen Universität Dresden
- Studierendenservice und Studienberatung der Technischen Universität Chemnitz
- International Office der Technischen Universität Bergakademie Freiberg
Für Ihre Bewerbung an den Universitäten im Freistaat Sachsen müssen Sie folgende Bewerbunsgfristen einhalten:
- Universität Leipzig
- 15. Dezember für das folgende Sommersemester
- 15. Juni für das folgende Wintersemester
- Technische Universität Dresden und Technische Universität Chemnitz
- 15. Januar für das folgende Sommersemester
- 15. Juli für das folgende Wintersemester
- Technische Universität Bergakademie Freiberg
- 31. Oktober für das folgende Sommersemester
- 30. April für das folgende Wintersemester
Bevor Sie am Studienkolleg Sachsen studieren können, müssen Sie einen Aufnahmetest Deutsch absolvieren. Alle Bewerber:innen, die den T-, W- oder M-Kurs besuchen wollen, müssen neben dem Aufnahmetest Deutsch auch den Aufnahmetest Mathematik absolvieren.